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Pressemeldung vom 15.11.2023 herunterladen

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15.11.2023

Pflege nicht gegen die Wand fahren

Mit ihren aktuellen Sparbeschlüssen fährt die Bundesregierung die Pflege gegen die Wand und gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

Durch die Finanzierung von immer mehr gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus den Kassen der sozialen Sicherungssysteme ist die Pflegeversicherung praktisch in die Insolvenz manövriert worden. Genannt seien hier die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro. Ohne diese Ausgaben wäre die Pflege-versicherung heute nicht defizitär.

Statt wie noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Kassen durch entsprechende Bundeszuschüsse von diesen Kosten zu entlasten, wird nun auch noch der bisherige Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen.

Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen werden dies durch höhere Eigenleistungen finanziell und durch die Übernahme von noch mehr Pflege- und Betreuungsleistungen ausbaden müssen. Auch die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn An- und Zugehörige mehr pflegen müssen, können sie weniger arbeiten oder steigen ganz aus dem Berufsleben aus und verstärken den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel.

Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Bundesregierung auf, diese verheerende Politik zu beenden und in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung bereitzustellen, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern. In einem zügigen zweiten Schritt muss die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden, um ihre Einnahmebasis nachhaltig zu sichern. Die Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch – sie müssen endlich von der Politik umgesetzt werden.

17.09.2021

10 Jahre Bündnis für Gute Pflege – 10 Forderungen an eine neue Bundesregierung

Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.

Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.

Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.

Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:

1. Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen

2. Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen

3. Unabhängige Pflegeberatung ausbauen

4. Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern

5. Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten

6. Menschen mit Demenz angemessen versorgen

7. Pflegende Angehörige unterstützen

8. Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal

9. Digitalisierung in der Pflege vorantreiben

10. Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern

Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.

Ansprechpartnerin für die Presse: Barbara Susec: 030-6956-1811

 

BfGP-Forderungen_zur_Pflege.pdf

 

17.09.2021

Bündnis für Gute Pflege – Forderung zur Bundestagswahl 2021

In der vergangenen Legislaturperiode ist die grundlegende und dringend notwendige Pflegereform leider ausgeblieben. Diese hätte die Pflegeversicherung inhaltlich sowie finanziell zukunftsfest aufstellen sollen. Diesbezügliche durch das Gesundheitsversorgungs- und Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeleitete Änderungen waren allenfalls Andeutungen in die richtige Richtung, keine tiefgreifenden und langfristigen Lösungen.


Die Pflegereform muss eine priorisierte Aufgabe der neuen Bundesregierung sein!
Das Bündnis für Gute Pflege wendet sich daher mit 10 alten und neuen Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.

 

BfGP-Forderungen_zur_Pflege.pdf

Was müsste sich ändern, damit ausgestiegene Pflegekräfte wieder in den Beruf zurückkehren und Teilzeit-Pflegekräfte ihre Stunden erhöhen? Wie groß wäre das Potenzial an Pflegekräften, um die Beschäftigten zu entlasten und eine gute Versorgung zu gewährleisten?

Diesen und weiteren Fragen geht eine aktuelle Studie von der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Arbeitskammer des Saarlandes sowie des Instituts Arbeit und Technik nach. Eine Pilotstudie hat bereits Anfang des Jahres für großes mediales Interesse gesorgt. Nun wird die Befragung leicht verändert und in erweiterter Form erstmals deutschlandweit durchgeführt.

Für den Erfolg der Studie ist entscheidend, Teilzeitkräfte und ausgestiegene Pflegekräfte, die nicht mehr in ihrem gelernten Beruf tätig sind, gleichermaßen für die Beteiligung an der Befragung zu gewinnen.

Wenn Sie der Zielgruppe angehören, bitten wir Sie, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und den Bogen online auszufüllen. Die Befragung ist bis zum 17. Oktober erreichbar unter www.ich-pflege-wieder-wenn.de

Gern können Sie den Aufruf zur Teilnahme an der Befragung über Ihre Verteiler weiterleiten. Materialien zur freien Nutzung und Verbreitung (Poster, Logos, SharePics für Social Media etc.) finden Sie unter: https://www.arbeitnehmerkammer.de/pflegebefragung-material

Den Aufruf dazu finden sie hier:

Aufruf_Bundesweite_Befragung_Ich_pflege_wieder_wenn.pdf

 

Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, unverzüglich einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Langzeitpflege sind endlich zu begrenzen.


Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen eines Interviews mit der „Bild am Sonntag“ eine Pflegereform angekündigt. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Damit es noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine tragfähige Lösung gibt, muss die Bundesregierung jetzt handeln.


Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform. Zugleich muss die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße gestellt sowie nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.


Pflegebedürftige Menschen müssen mittlerweile in der stationären Pflege durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat an Eigenanteil für die Pflegeleistungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung aufbringen. Dies ist von einem großen Anteil der Pflegebedürftigen nicht mehr zu leisten. Es muss verhindert werden, dass dadurch noch mehr Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden.


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Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung mit ihrem Teilleistungsprinzip noch einmal verdeutlicht. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen im Pflegeheim selbst zahlen müssen, liegt inzwischen bei durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Davon 786 Euro für Pflege, 455 Euro für Investitionskosten und der Rest für Unterkunft und Verpflegung. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. So bezieht mittlerweile jede*r dritte Heimbewohner*in Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist zum realen Armutsrisiko geworden.

Eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege setzt eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege voraus sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte. Nur so können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert und dringend benötigte Pflegefachkräfte gewonnen werden. Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Betroffenen gehen. Hier besteht dringender Reformbedarf, denn Pflege geht alle an.

Deshalb fordert das Bündnis für Gute Pflege einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer gerechten, solidarischen und nachhaltigen Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Das Bündnis hat dazu einen Forderungskatalog zur Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgestellt, der kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und mittelfristige Re-formvorschläge umfasst:

- die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen

- die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen

- die Auflösung des Pflegevorsorgefonds

- die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder

- die Dynamisierung der Leistungen

- die Begrenzung der Eigenanteile

- ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege

Bitte die Überschrift anklicken, dort geht es zum kompletten Forderungspapier des Bündnis für Gute Pflege.

Konzertiertes Schreiben zu mangelnder Schutzausrüstung in der Pflege

Aufgrund des eklatanten Mangels an Schutzausrüstung in der Pflege, sowohl für Mitarbeitende als auch für pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige in allen Pflegesettings, hatte das Bündnis für Gute Pflege am 7. April 2020 die Bundesminister Jens Spahn und Peter Altmaier, den Bevollmächtigten der Bundesregierung für die Belange der Pflege Andreas Westerfellhaus sowie alle zuständigen 16 Landesminister*innen angeschrieben und um eine dringende Abhilfe dieses Zustands gebeten. Dazu wurden die angeschriebenen Minister*innen aufgefordert, u. a. auf folgende Maßnahmen hinzuwirken:

- zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung;

- klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner*innen in allen Ländern bzgl. der Verteilung von Schutzausrüstung;

- die Stimulation der Produktion von Schutzausrüstung nach den Standards des Medizinproduktegesetzes in Deutschland,

- fachlich abgestimmte Empfehlungen zu vor Ort handhabbaren Alternativen zu Einweg-Schutzausrüstung herauszugeben;

- eine kurzfristige Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel.

Die Minister*innen von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg haben direkt auf das Schreiben geantwortet und ihre Unterstützung zugesagt.

Inzwischen sind viele der eingeforderten Maßnahmen umgesetzt. Eine zentrale Beschaffung von Schutzkleidung wurde vom BMG umgesetzt und die Verteilung erfolgte über die Länder. Ansprechpartner*innen in den Ländern wurde nach und nach benannt und veröffentlicht. Die Versorgungssituation mit Schutzkleidung hat sich entspannt, auch weil Träger und Einrichtungen letztlich eigeninitiativ Schutzausrüstung organisiert haben. Auch die Hilfsmittelpauschale wurde kurzfristig erhöht. Leider gab es für pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige jedoch keine zentrale Beschaffung bzw. Ausgabestelle wie für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Ärzte. Die lokalen Gesundheitsämter waren in der Regel nicht in der Lage den bedarf dieser Personengruppe zu decken, so dass die Erhöhung der Pauschale zunächst nicht zu einer besseren Versorgung führte und im Gegensatz zu Trägern und Einrichtungen, war es pflegebeürftigen Menschen und Angehörigen kaum möglich haushaltsübliche Mengen an Schutzausrüstung privat zu organisieren. Erst seit dem sich der Markt für Schutzkleidung insgesamt entspannt hat, kann diese nun auch die Erhöhung der Hilfsmittelpauschale wirken.

Das Bündnis für Gute Pflege bedankt sich bei allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben die Situation hinsichtlich der Versorgung mit Schutzausrüstung in der Pflege zu verbessern.

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